Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, ASR A1.3, Ausgabe Feb. 2013 geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Die Sicherheitszeichen (ISO 7010), Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen, Brandschutzzeichen, Zusatzzeichen und nachleuchtenden Sicherheitszeichen müssen deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden.

Die Sicherheitszeichen müssen aus Werkstoffe bestehen, die gegen die Umgebungseinflüsse am Anbringungsort widerstandsfähig sind.

Bei der Auswahl ist der Zusammenhang zwischen Erkennungsweiten und Größe der Sicherheitszeichen zu beachten.

Gerne informieren wir Sie detailliert über alle Möglichkeiten der Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung. 

Wir haben über dreihundert Objekte im gesamten norddeutschen Raum, überwiegend öffentliche Einrichtungen und Behörden mit Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung ausgestattet.

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